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OGH: Zum Vorschlagsrecht bei der Bestellung des Stiftungsprüfers und zu dessen Zertifizierung nach dem APAG

JudikaturZivilrechtMaximilian EiselsbergZFS 2025, 67 Heft 2 v. 23.7.2025

Deskriptoren: Stiftungsprüfer; Vorschlagsrecht; APAG-Bescheinigung (Zertifizierung).

Normen: § 9 Abs 2 Z 2 PSG, § 20 Abs 1 PSG, § 35 APAG

Es besteht kein Anspruch des Vorschlagsberechtigten, dem Gericht bei der Bestellung des Stiftungsprüfers einen weiteren Vorschlag zu unterbreiten, insbesondere dann nicht, wenn vom Vorschlagsrecht Gebrauch gemacht wurde. Eine Zertifizierung nach dem APAG ist für einen Stiftungsprüfer nicht (grundsätzlich) verpflichtend, sie stellt aber einen tauglichen Entscheidungsparameter dar.

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