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OGH: Vermögensopfer bei umfassenden Änderungsvorbehalt

JudikaturZivilrechtFlorian HaslwanterZFS 2024, 139 Heft 4 v. 30.12.2024

Deskriptoren: Vermögensopfer; Änderungsrecht.

Normen: § 33 PSG, § 781 ABGB

Ein umfassender, vom Erblasser alleine auszuübender Änderungsvorbehalt in allen Punkten steht der Erbringung des Vermögensopfers im Anwendungsbereich des ErbRÄG 2015 zur Gänze entgegen.

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