Dieser Beitrag zeigt die Unterschiede des Haltens von Grundstücken im Privatvermögen von natürlichen Personen im Vergleich zur Privatstiftung bzw zu einer Kapitalgesellschaft (GmbH) auf.1 Neben der laufenden Besteuerung des Ertrages wird auch die Übertragung auf die Körperschaft (Privatstiftung, GmbH) bzw die Rückübertragung an eine natürliche Person untersucht. Es werden ausschließlich rein inländische Sachverhalte betrachtet. Nicht behandelt werden Grundstücke, die die Gesellschaft bzw die Stiftung an ihren Gesellschafter bzw ihre Stifter vermietet.

