Der Umfang, der zur Geldwäscheprävention geforderten Offenlegung von Daten und Dokumenten von Privatstiftungen und Trusts wurde in den letzten Jahren laufend erhöht, zunächst mit den seit 1. Juli 2024 in Kraft getretenen neuen Meldepflichten der WiEReG-Novelle BGBl I Nr 97/2023. Bereits Mitte Oktober 2024 legte das BMF aber überraschend den Entwurf einer weiteren WiEReG-Novelle im Rahmen eines FM-GwG-Anpassungsgesetzes vor, mit dem die den Rechtsträgern auferlegten Sorgfalts- und Meldepflichten weiter verschärft und ausgeweitet werden. Damit wird ein Teil der neuen Vorgaben des im Mai 2024 beschlossenen EU-Geldwäsche-Pakets bereits mehr als zwei Jahre vor deren Wirksamwerden im Juli 2027 von Österreich verbindlich umgesetzt.

