Deskriptoren: Gesellschaftsteuer; Mantelgesellschaft; Missbrauch; Gesellschafterstellung.
Normen: § 2 KVG
Eine Privatstiftung erwarb eine mit Mindeststammkapital und einem Großmutterzuschuss von 120 Mio Euro ausgestattete Mantelgesellschaft von einer Bank. Im Ergebnis unterliegt der Zuschuss der Gesellschaftsteuer.