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BFG: Erstattung der Schenkungssteuer bei Widerruf der Privatstiftung

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2017, 33 Heft 1 v. 1.3.2017

Deskriptoren: Widerruf der Stiftung; Schenkung; Erstattung Schenkungssteuer.

Normen: § 33 lit a ErbStG

§ 33 lit a ErbStG verspricht die Rückerstattung der (entrichteten) Steuer wenn und insoweit das Geschenk herausgegeben werden musste. § 33 ErbStG stellt dabei auf die Herausgabe des Geschenkes ab. Ein zwischenzeitig eingetretener Wertverlust der Sache ist dabei aber unbeachtlich – ebenso wie eine Wertsteigerung – und vermag die Rückzahlung der bereits entrichteten Steuer nicht zu schmälern.

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