Deskriptoren: Schenkungssteuer; Stiftungseingangssteuer; Bewertung; Fruchtgenuss.
Normen: § 13 Abs 2 BewG
Bei schenkungsweiser Übergabe einer Beteiligung gegen Vorbehalt eines Fruchtgenussrechts, sind vom Wert der Beteiligung ein Kaufpreis sowie der Wert des Fruchtgenussrechts abzuziehen.