Deskriptoren: Depotübertrag; Zuwendung; Kapitalertragsteuer; Wertpapier.
Normen: § 27 Abs 6 EStG
Wird die Beauftragung der depotübertragenden Stelle im Sinne des § 27 Abs 6 EStG vergessen, kann die abgezogene KESt nicht im Wege der Veranlagung zurückgeholt werden.