Deskriptoren: Nutzungszuwendung; Privatstiftung; Luxusvilla; Wohnhaus; Vermietung.
Normen: § 15 Abs 3 Z 2 lit b EStG, § 27 Abs 5 Z 7 EStG
Die Bewertung der Zurverfügungstellung von Wohnraum von der Privatstiftung an Begünstigte erfolgt in erster Linie nach einer auf einem funktionierenden Mietenmarkt erzielbaren Miete. In zweiter Linie kommt die Renditemiete in Höhe von 3 bis 5% auf das eingesetzte Kapital zum Einsatz.