Deskriptoren: Verdeckte Zuwendung; Privatstiftung; durchgeleitete Zuwendung.
Normen: § 27 Abs 5 Z 7 EStG, § 93 EStG, § 95 EStG
Die Haftung der Privatstiftung für Kapitalertragsteuer anlässlich einer verdeckten Zuwendung kann nicht mit dem KSt-Bescheid der zuwendenden Tochtergesellschaft begründet werden.