Deskriptoren: Auflösung der Privatstiftung; Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Normen: § 35 PSG, § 36 PSG, § 37 PSG, § 160 BAO
Die Entscheidung enthält Ausführungen, dass der Privatstiftung keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (UB) auszustellen ist, da aufgrund einer (nachträglichen) Betriebsprüfung Körperschaftsteuer vorgeschrieben wurde. Die UB stellt keinen Bescheid dar; es kann jedoch – abweichend von der VwGH-Rspr – ein Antrag auf Ausstellung der UB gestellt werden (inhaltliche Entscheidung des BFG).