Das jüngst in Kraft getretene Gemeinnützigkeits-Gesetz 2015 hat eine Neufassung des Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetzes mit sich gebracht. Zugleich wurden auch steuerliche Maßnahmen getroffen, um Rechtsträger nach diesem neuen Gesetz für gemeinnützige Zwecke hinreichend attraktiv zu machen. Der vorliegende Beitrag soll einen ersten Überblick über die neue Rechtslage geben und auch auf Unklarheiten des BStFG 2015 hinweisen.