Deskriptoren: Unterhaltsrecht; Privatstiftung; Anspannungsgrundsatz.
Normen: § 94 ABGB, § 13 Abs 4 KStG
Errichtet ein Stifter eine Privatstiftung in Kenntnis seiner Unterhaltsverpflichtung zum Zweck des Erwerbs einer Unternehmensbeteiligung und veräußert die Privatstiftung diese Unternehmensbeteiligung später mit Gewinn, so ist es dem Stifter vorzuwerfen, dass er es schuldhaft unterließ, den letztlich erzielten Veräußerungsgewinn selbst zu lukrieren.