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Zum Ruhen des Stimmrechts einer Privatstiftung als Aktionärin im Falle des Stimmrechtsausschlusses von Vertretern (Fall 2)

JudikaturZivilrechtZFS 2015, 291 Heft 4 v. 1.12.2015

Deskriptoren: Privatstiftung; Stimmrechtsausschluss.

Normen: § 125 AktG, § 134 Abs 1 AktG, § 195 AktG

Der Stimmrechtsausschluss von Vertretern einer juristischen Person (eben der Privatstiftung) bringt deren Stimmrecht als Aktionärin einer Aktiengesellschaft zum Ruhen, sofern diese Vertreter die juristische Person beherrschen.

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