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Zum Ruhen des Stimmrechts einer Privatstiftung als Aktionärin im Falle des Stimmrechtsausschlusses von Vertretern (Fall 1)

JudikaturZivilrechtClara GordonZFS 2015, 270 Heft 4 v. 1.12.2015

Deskriptoren: Privatstiftung; Stimmrechtsauschluss.

Normen: § 125 AktG, § 130 Abs 1 AktG, § 1 Abs 6 Z 2 IESG, § 39 Abs 4 GmbHG, § 92 Z 4 BörseG

Ein Stimmverbot tritt nicht erst bei „Wesensgleichheit“ des Aktionärs mit dem Organmitglied ein, sondern schon dann, wenn eine von der Interessenkollision ungetrübte Stimmabgabe nicht zu erwarten ist.

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