Liechtenstein hat per 1.1.2015 die segmentierte Verbandsperson (Protected Cell Company, PCC) geschaffen, deren Kerninhalt die Beschränkung der Haftung gegenüber Dritten auf einzelne Segmente (Zellen) ist. Die PCC steht für alle eingetragenen Verbandspersonen, so auch für eingetragene Stiftungen offen; hinterlegte Stiftungen können sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen. Wenngleich die PGR-Novelle zur Einführung der PCC und die zugehörigen Gesetzesmaterialien keinerlei Ausführungen zum Steuerrecht machen, ergeben sich durch den Einsatz der PCC dennoch einige steuerliche Fragen, die im folgenden Beitrag erörtern werden sollen.