Ende 2015 wurden zwei Gesetze beschlossen, die auch die steuerliche Behandlung von Privatstiftung in Zukunft verändern werden. Zum einen handelt es sich um das Abgabenänderungsgesetz 2015, wo insbesondere die Entlastung von der Zwischenkörperschaftsteuer bei Zuwendungen an Begünstigte neu geregelt wird. Zum anderen enthält auch das sog Gemeinnützigkeitspaket – neben dem neuen BStFG – auch steuerliche Abänderungen im Bereich der Förderung von Spenden.