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Steuerschuldnerschaft bei Zuwendungen an und von intransparente(n) liechtensteinische(n) Stiftungen

SteuerrechtNationales SteuerrechtChristian StanglZFS 2015, 217 Heft 3 v. 1.9.2015

Die Frage, wer bei Zuwendungen an intransparente liechtensteinische Stiftungen die (Stiftungs-)Eingangssteuer schuldet und wer bei Zuwendungen von intransparenten liechtensteinischen Stiftungen an Begünstigte die Einkommensteuer bzw Zuwendungssteuer schuldet, hängt davon ab, ob die Steuer anonym oder nicht-anonym entrichtet wird. Im vorliegenden Beitrag werden die einschlägigen Regelungen des Steuerabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein zur Steuerschuldnerschaft dargestellt.

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