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Die Auswirkung eines Widerrufsvorbehalts auf die steuerliche Transparenz privatnütziger Stiftungen im Rechtsvergleich

SteuerrechtInternationales SteuerrechtMartina Benedetter , Patrick KnörzerZFS 2015, 223 Heft 3 v. 1.9.2015

Immerhin 62% aller österreichischen Privatstiftungen sind nach einer aktuellen Studie widerruflich; ein Änderungsrecht des Stifters hinsichtlich der Stiftungserklärung existiert sogar in 94% aller Privatstiftungen.11Untersuchung der Wirtschaftsuniversität Wien im Sommersemester 2013; vgl Kalss/Bertleff/Lutz/Samonigg/Tucek, Empirische Zahlen nach 20 Jahren Privatstiftungsgesetz, in Kalss (Hg), Aktuelle Fragen des Stiftungsrechts, S 18. Dagegen dürfte der Anteil der liechtensteinischen Stiftungen mit Widerrufsvorbehalt dem Vernehmen nach eher gering sein. Der folgende Beitrag soll die steuerlichen Folgen eines Widerrufsvorbehaltes bei privatnützigen Stiftungen aus Sicht der Steuerrechte Liechtensteins, Österreichs und der Schweiz aufzeigen. Dabei wird auf die unterschiedliche Gestaltung des Widerrufsrechts und deren Konsequenzen eingegangen.

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