Vor dem Hintergrund des bevorstehenden Aussterbens der ersten Stiftergenerationen wird das Thema Foundation Governance immer bedeutender. Insbesondere dann, wenn die noch lebenden Stifter sich eine Änderung der Stiftungsurkunde noch vorbehalten haben, sollte daher überlegt werden, welche Regelungen zur Foundation Governance in der Stiftungsurkunde aufgenommen werden könnten, um auch für zukünftige Generationen ein ausgewogenes Verhältnis von Rechten und Pflichten des Stiftungsvorstands einerseits zu den Rechten und Absicherungsinstrumenten der Begünstigten andererseits zu gewährleisten, das Garant dafür ist, dass Streitigkeiten zwischen dem Kreis der Begünstigten und dem Stiftungsvorstand einerseits aber auch innerhalb der Begünstigten andererseits möglichst hintangehalten werden.