Deskriptoren: Privatstiftung, Vorstand, Prozesskurator, Interessenkollision.
Normen: PSG § 15, ZPO § 8
Ein für die Privatstiftung zu bestellender Prozesskurator hat den Anforderungen zu entsprechen, die das Privatstiftungsgesetz an Stiftungsvorstände stellt. § 15 Abs 2 Privatstiftungsgesetz schließt juristische Personen ausdrücklich vom Vorstandsamt aus.