Die Privatstiftung steht nicht im Fokus der Steuerreform 2015/16, welche eine Entlastung für natürliche Personen von der Einkommensteuer mit sich bringen wird. Privatstiftungen stehen auch nicht im Zentrum der „Gegenfinanzierungsmaßnahmen“, was von mancher Seite anfänglich befürchtet wurde. Es ergeben sich in Details Veränderungen, die auch für Privatstiftungen von Bedeutung sind. Zentral ist die Anhebung der KESt von 25% auf 27,5% zu nennen, welche auch Zuwendungen von Privatstiftungen verteuert. Verbesserungen ergeben sich bei der Grunderwerbsteuer. Die Änderungen sollen nachfolgend an Hand des Besteuerungszyklus der Privatstiftung erläutert werden.