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Zur Empfangsbedürftigkeit der stifterseitigen Widerrufs- und Änderungserklärung

AufsätzeZivilrechtChristian Lamplmayr**Mag. Christian Lamplmayr (ledig: Zoidl) ist Universitätsassistent am Institut für Unternehmensrecht der Johannes Kepler Universität Linz.ZFS 2015, 43 Heft 2 v. 1.6.2015

Anknüpfend an den durch Karollus 11Änderungserklärung und Tod des Stifters, in Fitz/Kalss/Kautz/Kucsko/Lukas/U. Torggler, Festschrift für Hellwig Torggler (2013) 585. und Walch 22Anmerkung zu OGH 6 Ob 102/12m, NZ 2012, 372; ders, Änderungsrecht und Tod des Stifters, PSR 2014/24, 119. befeuerten Diskurs über die Erfordernisse der Ausübung eines stifterseitigen Änderungs- aber auch Widerrufsrechts, gilt dieser Beitrag bisher noch nicht ins Feld geführten Argumenten. Besonderes Augenmerk liegt in diesem Zusammenhang bei – scheinbar nicht unmittelbar einschlägigen – Aussagen des OGH hinsichtlich der Exequierbarkeit stifterseitig vorbehaltener Gestaltungsrechte.

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