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Durch Bestellung eines ungeeigneten Prozesskurators ist Rechtssphäre der Antragsteller betroffen

JudikaturZivilrechtKlaus OberndorferZFS 2015, 20 Heft 1 v. 1.3.2015

Deskriptoren: Stiftungsvorstand, Privatstiftung, Interessenkollision, Prozesskurator.

Normen: ZPO § 8, PSG § 15 Abs 3a

Die Kläger als Mitglieder des Vorstands der beklagten Privatstiftung machen geltend, dass auf Grund ihres Antrags auf Bestellung eines Prozesskurators eine für diese Funktion im konkreten Fall aus rechtlichen Gründen ungeeignete Person zum Prozesskurator bestellt wurde

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