Deskriptoren: Stiftungsvorstand, Privatstiftung, Interessenkollision, Prozesskurator.
Normen: ZPO § 8, PSG § 15 Abs 3a
Die Kläger als Mitglieder des Vorstands der beklagten Privatstiftung machen geltend, dass auf Grund ihres Antrags auf Bestellung eines Prozesskurators eine für diese Funktion im konkreten Fall aus rechtlichen Gründen ungeeignete Person zum Prozesskurator bestellt wurde