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Keine Subsidiarität des gerichtlichen Abberufungsverfahrens gegenüber einem in der Stiftungserklärung vorgesehenem Abberufungsverfahren

JudikaturZivilrechtDominik ZoblZFS 2015, 16 Heft 1 v. 1.3.2015

Deskriptoren: Stiftungsvorstand, Abberufung, Subsidiarität.

Normen: PSG § 27

Die Abberufung von Stiftungsorganen ist strukturell etwas anderes als deren Bestellung, bei der die Subsidiarität der gerichtlichen Zuständigkeit durchaus anerkannt ist. Bei der Abberufung geht es regelmäßig darum, möglichst schnell Schaden von der Stiftung abzuwenden.

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