Normen: PSG § 33 Abs 3
Wie dem Stifter kommt auch den Begünstigten eine Rechtsmittellegitimation gegen die Abweisung des Begehrens auf Änderung der Stiftungsurkunde nicht zu.Normen: PSG § 33 Abs 3
Wie dem Stifter kommt auch den Begünstigten eine Rechtsmittellegitimation gegen die Abweisung des Begehrens auf Änderung der Stiftungsurkunde nicht zu.