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Passivlegitimation der Privatstiftung für Klage der Vorstandmitglieder auf Feststellung der Unwirksamkeit einer rechtwidrigen Abberufung

JudikaturZivilrechtHellwig TorgglerZFS 2014, 178 Heft 4 v. 1.12.2014

Normen: GmbHG § 16 Abs 3, AktG § 74 Abs 3

Eine rechtswidrige Abberufung von Stiftungsvorstandsmitgliedern ist nicht wie im Aktienrecht und im GmbH-Recht wirksam, sondern unwirksam, weshalb die rechtswidrige Abberufung im Privatstiftungsrecht nicht wie im Aktienrecht und im GmbH-Recht mit Rechtsgestaltungsklage, sondern mit Feststellungsklage zu bekämpfen ist.

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