Normen: 33 TP 20 GebG
Der (teilweise) entgeltliche Verzicht auf einen Pflichtteil ist nicht als Vergleich gebührenpflichtig, soweit der Pflichtteilsanspruch zwischen den Parteien nicht strittig ist.
BFG, 13.05.2014, RV/7100870/2012
(Stattgabe, Revision nicht zugelassen)