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BFG: Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2014, 139 Heft 3 v. 1.9.2014

Normen: EStG § 23, BAO § 22

Der Stifter vereinbarte mit der Tochtergesellschaft der Privatstiftung eine atypisch stille Gesellschaft. Im Gegensatz zur Betriebsprüfung fand diese steuerliche Gestaltung beim BFG Anerkennung.

BFG, 19.05.2014, RV/7102356/2011
(Stattgabe, Revision nicht zugelassen)

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