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VwGH: Steuerliche Sorgfaltspflichten des Stiftungsvorstandes

JudikaturAbgabenrechtErnst MarschnerZFS 2014, 84 Heft 2 v. 1.6.2014

Normen: BAO § 207 Abs 2, FinStrG § 33 Abs 1, PSG § 18

In dieser Entscheidung wendete der VwGH die längere Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben an, da der Stiftungsvorstand sich zu Unrecht auf die Erstellung der Steuererklärung durch den Steuerberater verlassen hat, dem er jedoch das Vorliegen von Spekulationsgewinnen nicht mitgeteilt hat.

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