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Eine wiederholte Verletzung der Dreimonatsfrist gem § 21 Abs 1 PSG stellt einen wichtigen Grund für die Abberufung des Stiftungsprüfers dar

JudikaturZivilrechtKlaus OberndorferZFS 2014, 74 Heft 2 v. 1.6.2014

Normen: PSG § 14 Abs 1, PSG § 21 Abs 1, PSG § 27 Abs 2, UGB § 274

Die wiederholte Missachtung der in § 21 Abs 1 PSG angeordneten Dreimonatsfrist zur Prüfung des Jahresabschlusses durch die Antragsgegnerin stellt eine grobe Pflichtverletzung iSd § 27 Abs 2 PSG dar.

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