Die liechtensteinische Steuerverwaltung veröffentlichte am 27.9.2013 die vorläufigen Merkblätter zum Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein. Da es zu diesem Zeitpunkt schon etliche Fragestellungen aus der Praxis gab, das entsprechende Umsetzungsgesetz jedoch noch nicht durch den liechtensteinischen Landtag verabschiedet wurde, entschied man sich für eine Vorabveröffentlichung der Entwürfe. Somit könnten einzelne Punkte der Merkblätter noch einer Änderung unterzogen werden. Vorliegend wird aufgrund der zeitlichen Bedeutung auf die wichtigsten Punkte des Merkblatts zu Teil 21 des Steuerabkommens (betreffend die Vergangenheitsregularisierung) eingegangen und insbesondere die praxisrelevanten Aspekte herausgearbeitet. Dabei legen die Autoren den besonderen Fokus auf Fragestellungen, welche im Vorfeld kontrovers diskutiert wurden oder welche noch nicht abschließend klargestellt werden konnten.