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Gedanken zum aufsichtsratsähnlichen Beirat im Lichte der Entscheidung des OGH vom 9. September 2013, 6 Ob 139/13d

ZivilrechtFlorian HaslwanterZFS 2013, 171 Heft 4 v. 1.12.2013

1. Einleitung

Erneut ist ein Beirat, wegen verschiedener und teilweise weitreichender Kompetenzen, der Beurteilung des OGH unterzogen worden. Diesmal im Zuge eines Eintragungsverfahrens, dass bis in die letzte Instanz geführt wurde. Der „aufsichtsratsähnliche Beirat“ hat – wie zu befürchten war – die „PSG-Novelle 2011“11Die mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 in Reaktion insbesondere auf die „Beiratsentscheidung“ vom 5. August 2009, 6 Ob 42/09h, erfolgte, erste inhaltliche Novellierung des PSG. überlebt.

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