1. Einleitung
Erneut ist ein Beirat, wegen verschiedener und teilweise weitreichender Kompetenzen, der Beurteilung des OGH unterzogen worden. Diesmal im Zuge eines Eintragungsverfahrens, dass bis in die letzte Instanz geführt wurde. Der „aufsichtsratsähnliche Beirat“ hat – wie zu befürchten war – die „PSG-Novelle 2011“1 überlebt.