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UFS Wien: Vermögenswidmungen an eine nach ihrer tatsächlichen Gebarung gemeinnützigen Stiftung sind steuerpflichtig!

Abgabenrechtliche RechtsprechungFriedrich Fraberger , Michael Petritz11Am Verfahren beteiligt.ZFS 2013, 155 Heft 3 v. 1.9.2013

Der UFS hat entschieden, dass die Zuwendung an eine der Tätigkeit nach unstrittig gemeinnützige Stiftung deshalb schenkungssteuerpflichtig war, weil die Satzung die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nicht explizit vorsah. Der Entscheidung kommt deshalb Bedeutung zu, da in diesem Bereich kaum bzw keine Rsp besteht.

UFS, 17.06.2013, RV/0743-W/08
VwGH-Beschwerde eingebracht

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