Mit dem Ablauf der Übergangsfristen für die Besonderen Gesellschaftsteuern und dem geplanten Inkrafttreten des Steuerabkommens zwischen Österreich und Liechtenstein werden Organe liechtensteinischer Stiftungen vor zahlreiche Entscheidungen gestellt. Insbesondere die vielfältigen damit verbundenen Unsicherheiten stellen für viele betroffene Stiftungsräte in den nächsten Monaten große Herausforderungen dar. Der vorliegende Beitrag beleuchtet einige dieser Problemfelder und zeigt darüber hinaus auch Vorteile für österreichische Beteiligte von liechtensteinischen Stiftungen auf.