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Der Stifterwille als Maßstab im Privatstiftungsrecht – eine Friktion

ZivilrechtMichael ZwirchmayrZFS 2013, 99 Heft 3 v. 1.9.2013

1. Allgemeines

Die österreichische Privatstiftung feiert heuer ihr 20-jähriges Bestehen.11BGBl 1993/694 idF BGBl 2010/111. Ausweislich der Materialien zum PSG221132 BlgNR XVIII. GP . war die Schaffung der Privatstiftung von dem Gedanken geprägt, dass mit einem „eigentümerlosen“ Vermögen ein bestimmter Zweck besser und dauerhafter verwirklicht werden könne, als wenn dieses mit dem rechtlichen Schicksal des Stifters oder dessen Nachkommen verbunden bliebe bzw in eine Gesellschaft eingebracht und dort dem Einfluss der Mitgesellschafter ausgesetzt würde.33EB RV zu Allgemeiner Teil „Stiftungsidee“, abgedr bei Arnold, PSG-Komm3 (2013) 727, 728. Die Wesenselemente der Privatstiftung lassen sich mit den Begriffen Rechtspersönlichkeit, Vermögenswidmung sowie dem Stiftungszweck umschreiben.44 Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, PSG (1995) § 1 Rz 1. Aus ersterer resultiert die Notwendigkeit korporativer Elemente in der Stiftung, da diese über keine Eigentümer verfügt.55 Arnold, PSG-Komm3 § 1 Rz 8 f; Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, PSG § 1 Rz 13. Durch die Vermögenswidmung des Stifters entledigt sich dieser seines Eigentums und überträgt es an die Stiftung. Der Stiftungszweck wiederum ist Ausfluss der dem Stiftungsbegriff inhärenten Gestaltungsfreiheit des Stifters, wofür das gewidmete Vermögen verwendet werden soll. Das PSG setzt sich dabei über den klassischen Stiftungsbegriff66Dazu v. Campenhausen, in Seifart/v. Campenhausen, Stiftungsrechts-HB3 (2009) § 1 Rz 6 ff; Jakob, Schutz der Stiftung (2006) 36 ff. hinweg77 Arnold, PSG-Komm3 Einl Rz 78 ff; Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, PSG Einl Rz 27 ff; § 1 Rz 19 ff. und ermöglicht als zentrales Wesensmerkmal die Vermögenswidmung durch den Stifter zur eigennützigen Zweckverfolgung. Grenzen setzt das Gesetz dabei lediglich im Rahmen des § 1 Abs 2 PSG sowie im Bereich der allgemeinen Schranken der Erlaubtheit iSd § 879 ABGB, somit gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit.88 G. Nowotny, Die Anforderungen an die Stiftungsurkunde aus dem Blickwinkel des Firmenbuchgerichts, in Gassner/Göth/Gröhs/Lang, Privatstiftungen (2000) 137, 145; Arnold, PSG-Komm3 § 1 Rz 15. Der Stiftungszweck muss dabei nach außen gerichtet sein, woraus nach hA ein Verbot der sog „reinen Selbstzweckstiftung“ abgeleitet wird.99OLG Wien 28 R 274/04a, GeS 2005, 282; OGH 6 Ob 93/06d, GesRZ 2007, 134; Arnold, PSG-Komm3 § 1 Rz 13 f; Kalss in Doralt/Nowotny/Kalss, PSG § 1 Rz 34; krit Ch. Nowotny, Zum Mythos des Verbots der Selbstzweckstiftung, ZfS 2006, 4 ff.

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