Mit dem Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein wird die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an liechtensteinische Stiftungen neu geregelt. Aus dem aktuellen Entwurf resultieren allerdings mehrere verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken: Zuwendung an nicht offengelegte österreichische und ausländische Stiftungen unterliegen der StiftESt iHv 25%, an FL-Stiftungen jedoch nur der Eingangssteuer iHv 7,5% oder 10%; Zuwendungen an offengelegte, ausländische Stiftungen unterliegen grundsätzlich der StiftESt iHv 2,5%, bei offengelegten FL-Stiftungen wird jedoch 5% oder 7,5% fällig; schließlich wird (nur) bei der FL-Stiftung beim Steuersatz danach unterschieden, welchem Steuerregime die Stiftung unterliegt.