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Zuwendungen an in- und ausländische Stiftungen: alle sind gleich, aber manche sind gleicher

AbgabenrechtDaniel VarroZFS 2013, 50 Heft 2 v. 1.6.2013

Mit dem Steuerabkommen zwischen Österreich und Liechtenstein wird die steuerliche Behandlung von Zuwendungen an liechtensteinische Stiftungen neu geregelt. Aus dem aktuellen Entwurf resultieren allerdings mehrere verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken: Zuwendung an nicht offengelegte österreichische und ausländische Stiftungen unterliegen der StiftESt iHv 25%, an FL-Stiftungen jedoch nur der Eingangssteuer iHv 7,5% oder 10%; Zuwendungen an offengelegte, ausländische Stiftungen unterliegen grundsätzlich der StiftESt iHv 2,5%, bei offengelegten FL-Stiftungen wird jedoch 5% oder 7,5% fällig; schließlich wird (nur) bei der FL-Stiftung beim Steuersatz danach unterschieden, welchem Steuerregime die Stiftung unterliegt.

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