Am 29.1.2013 haben das Fürstentum Liechtenstein und die Republik Österreich ein Abkommen über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern (Abgeltungssteuerabkommen), ein Protokoll zur Abänderung des DBA vom 5.11.1969 sowie eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Dieses Abgeltungssteuerabkommen basiert einerseits auf der Systematik der Schweizer Abgeltungssteuerabkommen und bietet für Österreicher folglich – neben einer Nachdeklaration gemäß § 29 FinStrG – eine weitere Möglichkeit in Liechtenstein belegene und bis dato nicht versteuerte Vermögen nach zu erklären. Anderseits stellt dieses Abkommen jedoch auch eine erhebliche Ausweitung zum schweizerischen Abgeltungssteuerabkommen dar, denn zum einen wird der Kreis der möglichen Zahlstellen deutlich ausgeweitet und zum anderen ist es möglich auch Vermögenswerte aus Drittstaaten in das Abkommen mit einzubeziehen. Im Hinblick auf die DBA Revision sei insbesondere die vereinbarte umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe genannt, sowie die vollständige Quellensteuerbefreiung bei Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen sowie grenzüberschreitenden Zinszahlungen. Dieser Beitrag setzt sich daher nach einer kurzen Darstellung der ausgehandelten Abkommen, insbesondere mit der Frage auseinander, welche Auswirkungen diese auf liechtensteinische Rechtsträger haben sowie welche zukünftigen Chancen für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen.