Der Verfassungsgerichtshof hat zum Ende des letzten Jahres die Heranziehung des dreifachen Einheitswertes für bestimmte Liegenschaftserwerbe im Rahmen der Grunderwerbsteuer als verfassungswidrig eingestuft.1 Mit 1.1.2013 ist die Neuregelung der Grundbuchseintragungsgebühr in Kraft getreten, die für Privatstiftungen Steuererhöhungen nach sich zieht.2 Aufgrund dieser Neuerungen soll der Transfer von Grundstücken durch den Stifter in die Privatstiftung sowie von der Privatstiftung an Begünstigte in steuerlicher Hinsicht gesamthaft dargestellt werden.