In einer aktuellen Entscheidung (EuGH 25. 11. 2025, C-713/23, Wojewoda Mazowiecki, ECLI:EU:C:2025:917) musste sich der EuGH mit der Frage auseinandersetzen, ob ein Unionsstaat verpflichtet ist, die in einem anderen Mitgliedstaat geschlossene Ehe zweier Unionsbürger gleichen Geschlechts anzuerkennen.
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