Art 2, 5 und 7 Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Art 21, 24 und 26 GRC; RL 2000/78/EG
Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass diese Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.

