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Verbot der Doppelbestrafung: Eine Person darf in einem MS nicht für einen Terrorakt strafrechtlich verfolgt werden, für den sie in einem anderen MS bereits verurteilt wurde

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/134ZfRV 2025, 225 - 226 Heft 5 v. 22.12.2025

Art 54 Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen; Art 50 GRC

Das gilt auch dann, wenn die rechtliche Einordnung des Tatbestands dort eine andere ist.

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