Art 54 Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen; Art 50 GRC
Das gilt auch dann, wenn die rechtliche Einordnung des Tatbestands dort eine andere ist.
Art 54 Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen; Art 50 GRC
Das gilt auch dann, wenn die rechtliche Einordnung des Tatbestands dort eine andere ist.
