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Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben über pflanzliche Stoffe ist derzeit verboten

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/72ZfRV 2025, 117 Heft 3 v. 5.8.2025

VO (EG) 1924/2006

Das grundsätzliche Verbot gilt solange, bis die EK die Prüfung dieser Angaben abgeschlossen und sie in die Listen der zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben aufgenommen hat, sofern die Verwendung der Angaben nicht bereits nach einer Übergangsregelung zulässig ist.

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