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Automatisierte Bonitätsbeurteilung: Die betroffene Person hat das Recht, zu erfahren, wie die sie betreffende Entscheidung zustande kam

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/48ZfRV 2025, 65 Heft 2 v. 4.6.2025

VO (EU) 2016/679 ; RL(EU) 2016/943

Die Erläuterung muss es ihr ermöglichen, die automatisierte Entscheidung nachzuvollziehen und sie anzufechten.

C-203/22Dun & Bradstreet Austria

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