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Die MS dürfen Werbeaktionen für den Bezug unbestimmter verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Gestalt von Preisnachlässen oder Zahlungen in Höhe eines genauen Betrags erlauben

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/47ZfRV 2025, 64 - 65 Heft 2 v. 4.6.2025

RL 2001/83/EG ; RL 2000/31/EG ; Art 34 AEUV

Ferner dürfen die MS Werbeaktionen für den Bezug solcher Arzneimittel verbieten, wenn damit Gutscheine für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie von Gesundheits- und Pflegeprodukten angeboten werden.

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