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Nießbrauchsrechte an landwirtschaftlichen Flächen in Ungarn: Das Unionsrecht steht dem nicht entgegen, dass diese Rechte entsprechend einem EuGH-Urteil wieder eingetragen werden, selbst wenn ihre ursprüngliche Eintragung rechtswidrig war

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2025/19ZfRV 2025, 14 - 15 Heft 1 v. 24.3.2025

Art 63 AEUV; Art 17 GRC

Eine solche Wiedereintragung stellt keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Rechte der Personen dar, die zum Zeitpunkt der rechtswidrigen Löschung der betreffenden Nießbrauchsrechte Eigentümer dieser Flächen waren.

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