Art 102 AEUV; Art 54 EWR-Abkommen
Der EuGH bestätigt die vom Gericht ausgesprochene Nichtigerklärung der Entscheidung der EK, mit der ein Missbrauch der beherrschenden Stellung durch Intel festgestellt und eine Geldbuße iHv 1,06 Mrd Euro verhängt wurde.

