Die 2022 erlassene RL über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) weitet die diesbezüglichen Verpflichtungen stark aus. In Österreich und vielen anderen Mitgliedstaaten wurde sie jedoch nicht fristgerecht umgesetzt. Für den vorliegenden Beitrag bietet dies Gelegenheit, die wohlbekannten unionsrechtlichen Grundsätze der Direktwirkung von Richtlinien und der richtlinienkonformen Auslegung einem Praxistest zu unterziehen. Erörtert wird, ob ausgewählte Regelungen der CSRD von den Verpflichteten auch ohne bzw vor Umsetzung in österreichisches Recht befolgt werden müssen.

