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Notarielle Beurkundung des Verkaufs einer Liegenschaft, die einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft gehört, verstößt nicht gegen EU-Sanktionen

EditorialAufsatzHelmut OfnerZfRV 2024/102ZfRV 2024, 177 Heft 5 v. 7.11.2024

Der EuGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung (EuGH C-109/23, Jemerak, ECLI:EU:C:2024:681) mit der Frage beschäftigen, ob auch die notarielle Beurkundung eines Kaufvertrags über eine Liegenschaft, die einer nicht gelisteten russischen Gesellschaft gehört, den EU-Sanktionen gegen Russland widerspricht.

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