Das Europäische Parlament und der Rat der EU erzielten am 18. 12. 2024 eine politische Einigung über die überarbeitete RL für die "kombinierte Erlaubnis": Mit diesen aktualisierten Vorschriften wird ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis der EU eingeführt.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

